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IHK Trier


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  • Einstellung von Arbeitnehmern

  • Foto: Miriam Steup
    Recht und Steuern

    Miriam Steup

    Tel.: 0651 9777-410
    Fax: 0651 9777-405
    steup@trier.ihk.de

Das Einstellen neuer Mitarbeiter ist für Unternehmen oft mit viel Bürokratie und rechtlichen Hürden verbunden. Die IHK gibt hier einen ersten Überblick über die wichtigsten Regelungen und stellt entsprechende Merkblätter zur Verfügung.

Bereits während des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens müssen zahlreiche Vorschriften beachtet werden. Besonders praxisrelevant ist insoweit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Danach sind Diskriminierungen, sofern diese an bestimmte Merkmale anknüpfen, unzulässig. Verboten sind insoweit Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion, Weltanschauung, Behinderung und Alter.

Daneben sind insbesondere die Themen Befristung, Mindestlohn und Arbeitnehmerüberlassung relevant, wenn es um die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers geht.


ARBEITSRECHT - Merkblätter

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