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  • EU-Chemikalienverordnung - REACH

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

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    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Die EU-Chemikalienverordnung (REACH) ist seit Juni 2007 in Kraft und ist seit 1. Juni 2008 endgültig scharf geschaltet.  Bis zum 1. Dezember 2008 hatten Hersteller und Importeure Zeit, die Vorregistrierung ihrer Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki (http://echa.europa.eu) vorzunehmen. Zahlreiche Help Desks bieten den Betroffenen Hilfestellung an (www.reach-helpdesk.de). Wer diese Frist verpasst hat, kann die mehrjährigen Fristen zur Vorlage einer vollständigen Registrierung nicht in Anspruch nehmen. Für ihn gilt: Entweder sofort registrieren oder die Chemikalie vom Markt nehmen.
Nicht betroffen ist in jedem Fall, wer Mengen von weniger als einer Tonne pro Jahr herstellt oder importiert.

Für die Registrierung laufen/liefen folgende Fristen bis
•    1. Dezember 2010 für Stoffe > 1.000 t/a,
•    1. Juni 2013 für Stoffe > 100 t/a und
•    1. Juni 2018 für Stoffe > 1 t/a.
Dies gilt nur dann, wenn die Vorregistrierung rechtzeitig vorgenommen wurde.

Wichtiger Hinweis für nachgeschaltete Anwender:

Die ECHA mahnt alle nachgeschalteten Anwender zu prüfen, ob die Hersteller der Substanzen die sie dringend benötigen, eine Registrierung vorgenommen haben oder planen. Substanzen, die der Registrierungspflicht bis Ende des Jahres 2010 unterlagen, aber nicht registriert sind, dürfen seit dem 01.12.2010 weder hergestellt, importiert noch verwendet werden.

Die ECHA hat eine Liste der Stoffe veröffentlicht, die die Unternehmen bisher nach REACH registriert haben. Alle nachgeschalteten Anwender sollten diese Liste nach ihren Stoffen untersuchen. Wenn der Stoff nicht auf der Liste steht, besteht dringender Handlungsbedarf. Die ECHA sollte sofort informiert werden.

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