Die IHK erledigt im öffentlichen Auftrag nicht nur ihre
Dienstleistungsfunktion gegenüber den Unternehmen sondern auch eine
Fülle elementarer wirtschaftlicher Aufgaben, die sonst der Staat
wahrnehmen müsste. Vor allem im Wirtschaftsrecht hält sie ein
Leistungsportfolio vor, von dem nicht nur der Staat, sondern auch die
gewerblichen Unternehmen in der Region zu günstigen Kosten nachhaltig
profitieren.
Im Rahmen der Gesamtinteressenvertretung ist die IHK Ansprechpartner
der Politik auf Landes-, Bundes- sowie europäischer Ebene und durch
Anhörungen und Stellungnahmen als Anwalt der Unternehmen an der
wirtschafts- und rechtspolitischen Meinungsbildung unmittelbar
beteiligt. Auch auf Kommunalebene erhebt die IHK auf gesetzlicher
Grundlage ihre Stimme, etwa zur örtlichen Gewerbesteuerpolitik.
Auf gesetzlicher Grundlage wird die IHK in praktisch allen
Wirtschaftsbereichen tätig, was nicht nur der Wirtschaft insgesamt,
sondern auch im Einzelfall dem Unternehmen nutzt: Von der IHK
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige leisten
beispielsweise durch ihre Gutachten wertvolle Arbeit bei
Gerichtsverfahren, aber auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten und
Bewertungsfragen. Die IHK überwacht die Einhaltung der
Wettbewerbsregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und
kann bei Regelverstößen Abmahnungen aussprechen und Klage erheben.
Ferner gibt es eine Einigungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung
von Wettbewerbsstreitigkeiten.
Die IHK ist fortlaufend für Gerichte und Behörden als Gutachter in
Einzelfällen tätig, etwa im Vorfeld der Aufnahme einer
genehmigungspflichtigen gewerblichen Tätigkeit. Sie wirkt an der
Führung des Handelsregisters mit. Auf Anforderung werden Gutachten über
Handelsbräuche und Verkehrssitten, über die Verkehrsdurchsetzung von
Marken und Handelsgepflogenheiten erstattet.
Im Bereich der Rechtspflege trägt die IHK dafür Sorge, dass in
Rechtsstreitigkeiten mit Wirtschaftsbezug wirtschaftlicher Sachverstand
bei der Entscheidungsfindung Eingang findet. Sie unterhält in
Kooperation mit der IHK Koblenz und der Rechtsanwaltskammer Koblenz
eine Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten und eine
Einigungsstelle bei Streitigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis.
Außerdem schlägt sie Unternehmer zur Berufung als ehrenamtliche Finanz-
und Handelsrichter vor.
Ihrem Förderauftrag entsprechend kümmert sich die IHK bei der Betreuung
der Unternehmen auch auf rechtlichem Gebiet um die Anliegen ihrer
Kunden. Die IHK berät und hilft, sei es im persönlichen Gespräch, im
Rahmen von Telefonauskünften, durch schriftliche Stellungnahmen oder
Merkblätter, Broschüren oder sonstige Publikationen zu praktisch allen
Rechtsfragen, die für den Unternehmer von Belang sind. Sie informiert
natürlich auch über gesetzliche Neuregelungen.