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IHK Trier


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  • IHK Nachgefragt: Wissen für Wachpersonal

    Wer für Sicherheitsdienste arbeitet, muss sich vorher schulen lassen

  • Foto: Raimund Fisch
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Raimund Fisch

    Tel.: 0651 9777-520
    Fax: 0651 9777-505
    fisch@trier.ihk.de

Schnell einen Mitarbeiter abstellen, der einen Laden oder eine Kneipe bewacht, damit niemand etwas stiehlt – so einfach geht das nicht. Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und dazu zählt die Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung, in unserer Region bei der IHK Trier. Sicherheitstechniken, Vorschriften zur Unfallverhütung, Brandschutz, Umgang mit Menschen in Gefahrensituationen, Deeskalationsmethoden: Das und mehr unterrichten Fachleute aus der Praxis wie Polizisten, Feuerwehrleute und Psychologen. Erst danach bekommen die Teilnehmer eine offizielle Bescheinigung über ihr erlangtes Wissen und dürfen ihre Arbeit aufnehmen.  

Mehrmals im Jahr organisiert Raimund Fisch, IHK-Referent für Existenzgründung und Unternehmensförderung, entsprechende Termine. Meist starten sie freitagsnachmittags und gehen eine gute Woche lang, am Wochenende auch tagsüber, ansonsten in den Abendstunden. „Schließlich üben viele die Tätigkeit nebenberuflich aus“, berichtet Fisch.

Und die Nachfrage ist groß. So zählen beispielsweise auch Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge zu den Einsatzorten für Wachpersonal. 2015 gab es sechs Unterrichtungen mit insgesamt 118 Teilnehmern. 2016 wird es wohl einiges mehr sein, die ersten beiden Termine sind bereits ausgebucht. Dabei unterrichtet Fisch auch selbst, unter anderem im Gewerberecht.

Noch etwas mehr Einsatz müssen jene zeigen, die als Kaufhausdetektiv, Türsteher vor Diskotheken oder City-Streife unterwegs sind, also im öffentlichen Raum kontrollieren. Sie müssen bei der IHK eine mündliche und schriftliche Sachkundeprüfung ablegen, auf die sie sich im Selbststudium vorbereiten müssen. Damit es im Einsatz heißt: Sicher ist sicher.

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