17.08.2021
MWSt-Digitalpaket: Zuständige Zollstelle bei C2C-Sendungen bis 150 Euro und Verfahren 42
Im Zuge der Umsetzung der 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets gelten seit 1. Juli 2021 u.a. neue Zuständigkeiten für die Abgabe von Zollanmeldungen für kommerzielle Einfuhrsendungen von geringem Wert (B2C und C2C, bis 150 Euro) bzw. für private Geschenksendungen (B2B, bis 45 Euro).